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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ynet gmbh – Agentur für Kommunikation & Mediendesign

Teil 1 - Werbeagentur Dienstleistungen

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese einheitlichen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung Ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein zuvor vereinbartes Honorar in angemessener Höhe. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

6. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

7. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p. a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

11. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundenen Risikos selbst zu tragen.

Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Art. 12 Sonstiges
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Teil 2 - ynet gmbh  – Internet Dienstleistungen

- für Angebote, die über die ynet gmbh bezogen werden - Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Internet-Dienstleistungen. Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck Provider auf die Firma ynet gmbh, der Ausdruck Nutzer bezieht sich auf den bestellenden Vertragspartner.

Zustandekommen des Vertrages:
Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten des Providers kommt mit der Bestätigung der über das Bestellformular bestellten Leistung durch den Provider zustande. Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Bestellformular bzw. Rechnung beschriebenen Leistung.

Kündigung des Vertrages:
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei einer Vertragskündigung hat der Provider das ausdrückliche Recht, alle vom Kunden auf dem Server des Providers übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen. Die Kündigung vom Nutzer muss spätestens zum Monatsende des Vormonats beim Provider in schriftlicher Form vorliegen. Kündigungen per E-Mail werden nicht anerkannt. Die Gebühren werden auch bei vorzeitiger Kündigung oder Providerwechsel nicht zurückerstattet.

Domainregistrierung:
Der Provider übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain Adressen, dieses gilt im besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domain-Namen identisch oder ähnlich sind. Eine Domain wird grundsätzlich auf den Namen des Kunden beantragt. Der Provider tritt gegenüber der NIC.AT, DENIC oder INTERNIC nur als Vermittler auf, sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden eine Domain freizugeben ist der Provider unverzüglich davon zu unterrichten. Von Ersatzansprüchen dritter Personen aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domainnamen stellt der Nutzer die Firma ynet gmbh frei.

Für die Einhaltung dieser Rechte die nicht durch die NIC.AT geregelt werden, ist allein der Nutzer verantwortlich. Die ynet gmbh übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.

Nutzungsvorschriften:
Die Benutzung von gemietetem Web-Speicherplatz nur zum Zwecke als Download-Portal für fremde Web-Präsenzen außerhalb des Providerbereichs der ynet gmbh ist nicht gestattet.

Pflichten des Nutzers:
Pornografische, sittenwidrige, oder rechtsradikale politische Seiten, sowie die Darstellung von Gewalt sind nicht gestattet und werden auf unseren Servern gesperrt. Sollten Seiten gegen geltendes Recht verstoßen, erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Landeskriminalämtern.

Der Nutzer ist für den Inhalt der über den Server verbreiteten Angebote verantwortlich, und er hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Copyrightregelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten dem Provider Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sich der Provider das Recht vor, das betreffende Angebot zu sperren.

Der Nutzer hat dem Provider unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben schriftlich mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telefonverbindungs- als auch Firmenbezogene Angaben. Der Nutzer hat Ihm übermittelte Passworte geheimzuhalten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet, den Provider von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen.

Die Bezahlung der Rechnungen ist nur im Lastschriftverfahren möglich, soweit nicht anders vereinbart. Hierzu muss der Nutzer bereits bei der Bestellung des Accounts die Bankverbindung mit angeben. Ohne die Angabe der Bankverbindung erfolgt keine Ausführung des Auftrages durch die ynet gmbh. Ein gebuchtes Paket ist für 1 Jahr im Voraus zu bezahlen. Bestellungen werden bei uns grds. automatisch erstellt, daher gilt, sobald gebucht wurde, ist eine Bestellung leider nicht mehr zu stoppen und somit zur Zahlung fällig. Die Vertragslaufzeiten sind bei einer .de Domain 1 Jahr, bei allen anderen Tlds (TopLevelDomains, z.B. .com, .info, usw.) 2 Jahre.

Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Provider wie auch Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche durch das betriebsbedingte Ausfallen eines Internet-Servers können bis zur Höhe eines Monatsentgeltes für das gebuchte Webspace-Paket ab einer Ausfallzeit von mehr als 72 Stunden geltend gemacht werden.

Sollten Vermögensschäden geltend gemacht werden, so sind diese nachzuweisen und werden nach Prüfung bis zu einer Höhe von 500.- Euro erstattet. Aufgrund verschiedener Faktoren, die nicht im Einflussnamenbereich des Providers liegen, (Leitungsausfälle) kann keine Garantie für eine 100%ige Erreichbarkeit des Servers übernommen werden. Für die Datensicherung (Erstellung von lokalem Backup) der Nutzerdaten auf dem Server des Providers ist der Nutzer verantwortlich. Für entstandene Schäden an den auf dem Server überspielten Daten übernimmt der Provider keine Haftung.

Zahlungsbedingungen:
Der Vertrag für Webpakete, Webhosting, SSL Zertifikaten, Mailservices und Domainleistungen läuft mindestens 1 Jahr bei .at- Domains und mindestens 2 Jahre bei allen weiteren Topleveldomains. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 1 Monat vor Jahresende gekündigt wird. Bereits erstatte Beträge, werden nicht mehr zurückgezahlt.

Rechnungen / Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr erfolgen per Email (Rechnungen per Post kosten 2,50 Euro). Werden Rechnungen durch Lastschrift zurückgebucht und auch entsprechende Mahnungen durch die Firma ynet gmbh vom Nutzer nicht beantwortet, so wird das Web des Nutzers bis zur vollen Bezahlung der offenen Forderungen durch ynet gmbh vorübergehend abgeschaltet. Mahn-, Bankgebühren und Zinsen sind hierbei zzgl. zu zahlen. Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und Kontorückbuchungen sowie entstehende Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der Kunde.

Wertsicherungsklausel
Diese Zahlung wird wertgesichert nach dem Index der Verbraucherpreise (VPI 1996). Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Index Zahl.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Salzburg.

Schlussbestimmung: Mit erstmaligem Zugriff auf einen Server des Providers und bei Vertragsunterzeichnung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Die AGB gelten für alle Verträge mit dem Tag der Veröffentlichung. Die Zahlungsbedingungen gelten für alle Nutzer, welche entsprechende kostenpflichtige Dienstleistungen von ynet gmbh in Anspruch genommen haben. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Diese AGB`s der ynet gmbh treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen die bisherige Fassung der AGB vollständig.

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