Zum Hauptinhalt springen

favicon

werbeagentur ynet wir sind nic.at registrar

marketing werbung internet ynet 3

KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Unternehmen und Marketer jetzt wissen müssen

KI im MarketingKünstliche Intelligenz verändert das Marketing rasant. Texte, Bilder und Videos entstehen heute in wenigen Minuten – oft in einer Qualität, die kaum noch von echten Inhalten zu unterscheiden ist. Genau deshalb hat die Europäische Union mit dem EU AI Act neue Transparenzregeln eingeführt. Seit 2. August 2026 gelten die ersten Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Agenturen und Marketingverantwortliche? Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden Die wichtigste Information vorweg: Nein. Es besteht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Viele Unternehmen nutzen KI heute als Unterstützung bei der Texterstellung, Bildbearbeitung oder Ideenfindung. Solange ein Mensch den Inhalt prüft, überarbeitet und verantwortet, besteht in den meisten Fällen keine Verpflichtung, dies ausdrücklich zu kennzeichnen. Wann ist eine Kennzeichnung erforderlich? Die Transparenzpflicht betrifft vor allem Inhalte, die Menschen über deren Echtheit täuschen könnten. Dazu zählen beispielsweise: realistisch wirkende KI-generierte Bilder oder Videos, die den Eindruck vermitteln, echte Personen, Orte oder Ereignisse zu zeigen künstlich erzeugte Personen, Moderatoren oder Testimonials, die als echte Menschen erscheinen sogenannte Deepfakes, bei denen bestehende Bilder, Videos oder Audios täuschend echt verändert werden KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn diese ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden Gerade Deepfakes sollen künftig klar als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte erkennbar sein. Welche Inhalte müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden? Für die meisten Marketingmaßnahmen ändert sich deutlich weniger, als viele derzeit vermuten. In der Regel besteht keine Kennzeichnungspflicht für: KI-unterstützte Produktbeschreibungen Werbetexte und Anzeigen Social-Media-Beiträge, die von Mitarbeitenden geprüft wurden KI-gestützte Bildbearbeitung wie Retuschen oder Farbkorrekturen Illustrationen, Comics oder andere eindeutig künstlerische Motive Entscheidend ist dabei immer, dass ein Mensch die Inhalte überprüft und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Was bedeutet das für Unternehmen? Der EU AI Act verbietet den Einsatz von KI im Marketing keineswegs. Ziel der Verordnung ist vielmehr, Transparenz zu schaffen, wenn Inhalte geeignet sind, Menschen über ihre Herkunft oder Echtheit zu täuschen. Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, klare interne Richtlinien für den Einsatz von KI festzulegen, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung redaktionell zu prüfen, den Einsatz von Deepfakes kritisch zu hinterfragen und bei Unsicherheiten die neuen Transparenzpflichten zu berücksichtigen. Unser Fazit Künstliche Intelligenz bleibt ein wertvolles Werkzeug für modernes Marketing. Texte entstehen schneller, Bilder lassen sich effizienter produzieren und kreative Prozesse werden deutlich unterstützt. Die neuen Regeln des EU AI Acts bedeuten jedoch, dass Unternehmen verantwortungsvoll mit KI umgehen müssen. Wer Inhalte sorgfältig prüft und transparent einsetzt, kann die Vorteile künstlicher Intelligenz auch künftig sicher und rechtskonform nutzen. Sie möchten KI professionell in Ihrem Unternehmen einsetzen? Ob KI-gestützte Texterstellung, SEO, Content-Marketing, Social Media oder digitale Marketingstrategien – wir unterstützen Sie dabei, künstliche Intelligenz sinnvoll und rechtssicher in Ihre Unternehmenskommunikation zu integrieren. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.