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In einem aktuellen Erkenntnis hat die österreichische Datenschutzbehörde entschieden, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Diese Entscheidung basiert auf einem Urteil des EuGH, in dem festgestellt wurde, dass die Nutzung von US-Anbietern, die nach der amerikanischen Rechtslage verpflichtet sind persönlich Daten an US-Behörden weiterzugeben, mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Diese Entscheidung ist für fast alle EU-Websites relevant, da Google Analytics das am weitest verbreitete Programm ist. (Quelle: Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation WKS Salzburg)
Die Datenschutzbehörde hat daher mit Bescheid festgestellt, dass Website-Betreiber das Tool Google Analytics (jedenfalls auf Grundlage des im Bescheid festgestellten Sachverhalts) nicht in Einklang mit der DSGVO einsetzen können.
Dieser Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Bescheid: D155.027 GA (PDF, 907 KB)
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