nic.at - datenschutz-dsgvo
/ nic.at News - 17.05.2018 12:11
Datenschutz-Änderungen bei nic.at auf einen Blick
In Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25.5.2018 Wirksamkeit erlangt, hat nic.at Anpassungen bei der öffentlichen Anzeige von Domaindaten und bei der Registrierung und Verwaltung von .at-Domains vorgenommen sowie alle relevanten Datenverarbeitungen und ihre Zwecke veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier zusammengefasst und verlinkt:
1) Neue Whois-Policy
Die neue Whois-Policy sieht vor, dass keine Daten von natürlichen Personen mehr öffentlich angezeigt werden. Bei Domains, deren Inhaber eine natürliche Person ist, scheinen bei der Whois-Abfrage nur mehr der Domainname, der zuständige Registrar und notwendige technische Informationen auf. Daten juristischer Personen werden wie bisher veröffentlicht, ebenso können natürliche Personen die Veröffentlichung ihrer Daten ausdrücklich verlangen.
2) Neue AGB und Registrierungsrichtlinien
Diese Änderungen wurden auch in den nic.at AGB sowie den Registrierungsrichtlinien für .at-Domains nachgezogen, daher gibt es hier Neufassungen mit Gültigkeit ab 16. Mai 2018.
3) Datenschutzerklärung
Eine umfangreiche Erklärung aller nic.at Datenverarbeitungen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
4) Datencheck durch Domain-Inhaber
Domain-Inhaber können jederzeit ihren eigenen Whois-Datenbestand prüfen bzw. sich ihr Domainzertifikat zusenden lassen. Die E-Mail Zusendung aller zu einer Domain hinterlegten Whois-Daten funktioniert über das Webformular „Auskunftsbegehren“, die Zusendung des PDF Domain-Zertifikats, in dem nur Name und Adresse des Inhabers aufscheinen, kann man online hier veranlassen.
5) Auskünfte über Domaindaten an Dritte
Nur mehr Personen, die sich bei nic.at authentifizieren und ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Auskünfte zu privaten Inhaberdaten. Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder Personen bzw. deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Domainstreitigkeiten an nic.at wenden. Dazu ist ein entsprechendes Auskunftsbegehren mit definierten Nachweispflichten online zu stellen.
6) Abschaffung des Admin-C
Im Sinne der in der DSGVO geforderten Datenminimierung wird der Admin-C abgeschafft, da er keine rechtliche Funktion in der Domain-Verwaltung bei .at-Domains hat.