Achtung - Werbebeschränkungen – Kinderwerbung
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass direkte Kaufaufforderungen an Kinder im Zusammenhang mit Sticker-Sammelalbumaktionen wettbewerbswidrig sind. Der OGH stellt klar, dass im Wettbewerbsrecht „Kinder“ als Minderjährige unter 14 Jahren zu verstehen sind. Die Verwendung des Imperativs „Hol dir …“ wurde ganz klar als eine direkte Kaufaufforderung angesehen.
Aber auch die Aufforderung, sich Sammelsticker auf dem Umweg über Zugaben zum Einkauf der Eltern zu holen, ist verboten.